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Mittwoch, 01.05.2024
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Sport- und Vereinsrecht

„Wenn der DFB dem Berufsspielertum die Tore öffnet, dann verdient er nicht mehr zu bestehen.“ Wilhelm Erbach, DFB-Vorstandsmitglied im Jahr 1928

Dass sich der gute Herr Erbach irrte, ist allgemein bekannt. Wie sehr die Kommerzialisierung in den letzten Jahrzehnten voranschritt, wird durch ein Zitat von Uli Hoeneß, jahrelanger Manager des FC Bayern München, deutlich: „Früher habe ich 80 Prozent meiner Arbeitszeit mit den Spielern verbracht. Heute verwende ich 80 Prozent darauf, das Geld einzutreiben, um sie finanzieren zu können.“

Mit der Kommerzialisierung des Sports ging notwendiger Weise auch dessen Verrechtlichung einher. Für den modernen Manager eines Sportvereins oder eines Fitnessstudios stellen sich heute zahlreiche rechtliche Problemfelder:

  • Sportgerichtliche Verfahren nach einem Spielabbruch, oder nachdem ein Spieler ohne Spielberechtigung eingesetzt wurde
  • Einhalten der Transferregularien, Verhandlungen mit Spielerberatern.
  • Vertragsgestaltung von Spieler- oder Trainerverträgen
  • Arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten nach eigenmächtiger Verlängerung des Urlaubs durch einen Spieler
  • Rechtliche und wirtschaftliche Vorgaben im Lizenzierungsverfahren.
  • Entwerfen von Satzungen oder Satzungsänderungen
  • Ausgestaltung von Sponsorenverträgen unter Beachtung auch der steuerlichen Interessen beider Vertragspartner
  • Prävention gegen Doping und Sportmanipulation und deren Sanktion.
  • Sport und nachbarliche Beeinträchtigungen
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Haftung von Vereinsvorständen oder Managern
  • Verpachtung der Vereinsgaststätte
  • Laufzeitverträge und Verlängerungsoptionen von Mitgliedsverträgen in Fitnessstudios

Wir beraten und vertreten Sie gerne in den oben angegeben Problemfeldern. In steuerrechtlichen Fragen arbeiten wir eng mit dem ebenfalls auf die Vereinsberatung spezialisierten Wirtschaftsprüfer Stefan Hesse aus Oberhausen zusammen.